Glossar
B2B / B2C Geräte
Das ElektroG sieht die Unterteilung elektrischer und elektronischer Geräte nach ihrem Einsatzbereich, dem Einsatzort und dem Anwender vor. mehr lesen
EAR Registrierung
Die EAR Registrierung meint in Kurzform die Registrierung elektrischer und elektronischer Geräte bei der stiftung ear, zu der jeder Hersteller und Erstinverkehrbringer nach dem deutschen ElektroG verpflichtet ist. mehr lesen
ElektroG
Das Elektrogesetz – kurz ElektroG – ist die nationale Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland. mehr lesen
Gerätearten
Gerätearten bezeichnen im ElektroG eine Unterkategorie der einzelnen Kategorien. Jede Geräteart (und Marke) bedarf einer eigenen Registrierung, also Beantragung einer WEEE Nummer. mehr lesen
Insolvenzsichere Garantie
Hersteller oder Importeure elektrischer oder elektronischer Geräte unterliegen in Deutschland dem ElektroG. mehr lesen
stiftung ear
Die stiftung ear (ear für Elektro-Altgeräte-Register) ist die gemeinsame Stelle für Hersteller, die im Sinne des ElektroG als gültige Behörde in Deutschland für die Anmeldung und Registrierung von elektrischen und elektronischen Geräten verantwortlich ist. mehr lesen
WEEE
WEEE steht als Abkürzung für „Waste of electrical and electronic Equipment“ und bezeichnet damit die europäische Richtlinie (WEEE-Richtlinie) zur Wiederverwendung und zum Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten, die in die EU importiert, in der EU gefertigt und aus der EU exportiert werden. mehr lesen
WEEE Kennzeichnung
Jeder Hersteller und Inverkehrbringer elektrischer und elektronischer Geräte ist nach ElektroG und WEEE Richtlinie zur WEEE Kennzeichnung seiner Geräte verpflichtet. mehr lesen
WEEE Nummer
Mit Einführung des ElektroG ist jeder Erstinverkehrbringer (Hersteller oder Händler) dazu verpflichtet, eine Registrierung bei der stiftung ear vorzunehmen und damit eine WEEE Nummer zu beantragen. mehr lesen