Zum Jahreswechsel 2024 bringt das Elektrogesetz (ElektroG) neue Regelungen mit sich, die vor allem auf die Verbesserung der Sammlung und Behandlung von Elektro- und Elektronikgeräten abzielen. Die Änderungen betreffen die Handhabung von Lithium-Batterien, die Kennzeichnung von Sammelstellen und die Rücknahme elektronischer Einweg-Zigaretten.
Neue Anforderungen für Hersteller und Händler
Hersteller mussten ihre Registrierungsnummern bis spätestens 1. Juli 2023 auf Online-Marktplätzen hinterlegen. Seitdem gelten Bußgelder für Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister, die nicht registrierte Elektrogeräte anbieten. So wird sichergestellt, dass nur registrierte Hersteller ihre Produkte vertreiben dürfen.
Seit 2023 müssen auch Elektrogeräte im B2B-Bereich mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für Geräte, die ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gebracht wurden.
Die 0:1-Rücknahme wird ab 2024 erweitert: Kleine Geräte bis 50 cm Kantenlänge können zurückgegeben werden, ohne dass ein neues Produkt gekauft werden muss. Dies betrifft vor allem Elektrokleingeräte wie Handys oder Toaster.
Neue Regelungen für Sammelstellen und Einweg-Zigaretten
Sammel- und Rücknahmestellen müssen ab 2024 ein einheitliches Symbol tragen, um Verbrauchern die Entsorgung zu erleichtern. Auch Online-Händler sind verpflichtet, diese Informationen auf ihren Produktseiten sichtbar zu machen.
Vertreiber von elektronischen Einweg-Zigaretten müssen bis spätestens 2026 Rücknahmestellen einrichten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Umweltbelastung durch die steigende Anzahl von Einwegprodukten zu reduzieren.
Fazit
Die Änderungen im ElektroG 2024 bringen neue Verpflichtungen für Hersteller, Händler und Dienstleister. Besonders die erweiterte Rücknahmepflicht und die einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen sollen die Entsorgung und Wiederverwertung von Elektrogeräten optimieren.