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Jeder Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegt dem deutschen ElektroGesetz (ElektroG) und muss sich bei der stiftung ear registrieren lassen. Zwingende Voraussetzung für den Erhalt der WEEE-Nummer durch die Registrierung ist die Stellung einer insolvenzsicheren Garantie. Es gilt die Garantienachweispflicht. Um dieser nachzukommen unterstützen wir Sie gerne. Darüber hinaus möchten wir Sie mit diesem Blog über alle in diesem Zusammenhang wichtige und aktuelle Themen informieren, Fragen beantworten und interessante Möglichkeiten aufzeigen.
Aktuelle Beiträge:
Novelle des ElektroG passiert den Bundestag ohne größere Anpassungen
Am 15. April 2021 beschloss der Bundestag die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Diese sieht weder für die Sammlung von [...]
Passive Geräte ab 01.05.2019 im Anwendungsbereich des Elektrogesetz
Erweiterung des Anwendungsbereiches im Elektrogesetz: Passive Endgeräte, welche Strom durchleiten werden ab 01.05.2019 registrierungspflichtig. Schon relativ kurz nach Novellierung des [...]
Abmahnung nach dem Elektrogesetz
Diese Abmahnung droht bei einem Verstoß nach dem Elektrogesetz (WEEE) Der Vertrieb und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten sind [...]
Das Elektrogesetz in Deutschland
Wissen für Hersteller & Händler: Das Elektrogesetz in Deutschland © DigitalGenetics/ #212121143 / stock.adobe.com Die international geltende WEEE-Richtlinie [...]
stiftung EAR
stiftung ear: Die stiftung elektro-altgeräte register Vertrieb von Elektro-Geräten in Deutschland Auf EU-Ebene sind der Vertrieb sowie die Entsorgung und [...]