Was ist die Insolvenzsichere Garantie
Hersteller oder Importeure elektrischer oder elektronischer Geräte unterliegen in Deutschland dem ElektroG. Um die Einhaltung der daraus resultierenden Registrierungspflicht kümmert sich die stiftung ear als beliehene Behörde. Nach §6 Absatz 1 ElektroG muss sich demnach jeder Erstinverkehrbringer bei der stiftung ear registrieren und eine WEEE Nummer führen. Zwingende Voraussetzung für den Erhalt dieser Nummer ist die jährliche Stellung einer insolvenzsicheren Garantie (B2C). Ein Garantiefall tritt dann ein, wenn kein Hersteller oder Bevollmächtigter zu einer Geräteart mehr registriert ist und damit zur Abholkoordination, Rücknahme und Entsorgung verpflichtet werden kann. Das ElektroG sieht für diesen Fall vor, dass dann die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Entsorgung selbst vornehmen und die anfallenden Kosten durch die stiftung ear erstattet werden (§ 34 ElektroG). Eine insolvenzsichere Garantie muss in jedem Kalenderjahr neu bei der stiftung ear vorgelegt werden.
Die Garantie kann auf verschiedene Arten und Weisen erfolgen. Beispiele umfassen separate und gesperrte Bankkonten oder eine geeignete Versicherung. Auch der Nachweis der Teilnahme der Hersteller bei anerkannten Garantiesystemen zur Finanzierung der Altgeräte-Entsorgung ist möglich. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Vorlage der Garantie gilt lediglich für Hersteller, die ausschließlich B2B-Geräte vertreiben.