ElektroG
Das Elektrogesetz – kurz ElektroG – ist die nationale Umsetzung der WEEE-Richtlinie in Deutschland. Während die WEEE-Richtlinie eine europaweite Regelung zur Inverkehrbringung, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte ist, bezieht sich das ElektroG auf die speziellen Anforderungen an deutsche Händler, Hersteller und Verkäufer. Betroffen sind alle Geräte, die elektrisch oder elektronisch funktionieren und dementsprechend über „einen Stecker“ verfügen. Auch Geräte auf Basis elektromagnetischer Felder zur Erzeugung, Übertragung und Messung elektrischer Spannungen bis 1000V Wechselstrom oder 15000V Gleichstrom fallen unter das ElektroG. Eine zusätzliche Unterteilung erfolgt in B2B- bzw. B2C-Geräte.
Wer als Hersteller oder Importeur Elektro- und Elektronikgeräte zum ersten Mal in den Verkehr bringt, unterliegt nach ElektroG der Registrierungspflicht bei der stiftung ear. Dies gilt für den Verkauf, das Leasing, die Vermietung und auch beim Verschenken. Nicht nur deutsche Hersteller, sondern auch im Ausland ansässige Produzenten und Inverkehrbringer sind beim Import nach Deutschland zur Registrierung der elektrischen und elektronischen Geräte verpflichtet. Die Gründung einer inländischen Niederlassung oder die Benennung eines Bevollmächtigten sind grundlegend. Auch ein Händler oder Wiederverkäufer kann registrierungspflichtig werden, in dem er noch nicht registrierte Geräte in den Verkauf bringt oder nach Deutschland importiert.
Bei Nichteinhaltung des ElektroG entstehen erhebliche Sanktionen, Schadenersatzforderungen bis hin zu Bußgeldern in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro sowie mögliche Betriebsverbote.