B2B / B2C Geräte
Das ElektroG sieht die Unterteilung elektrischer und elektronischer Geräte nach ihrem Einsatzbereich, dem Einsatzort und dem Anwender vor. Daraus ergibt sich die Einstufung in B2B (Business-to-Business) und B2C (Business-to-Customer) Geräte.
Bei allen als B2C registrierten Elektro- und Elektronikgeräten handelt es sich um Produkte, die in privaten Haushalten verwendet werden. Dazu gehören elektronische und elektrische Geräte zur privaten Lebensführung in Wohnungen, auf den Grundstücken oder in Gebäudeteilen. Anders verhält es sich bei B2B Geräten. Diese werden nicht im privaten Haushalt genutzt und bedingen einer besonderen Registrierungspflicht. Wird ein elektrisches oder elektronisches Gerät als B2B registriert, muss der Nachweis über die ausschließlich gewerbliche Verwendung von Seiten des Herstellers erbracht werden.
Bei einigen Gerätearten gibt es in ihrer Nutzung eine Überschneidung. Derartige elektrische und elektronische Geräte werden als Dual-Use bezeichnet. Im Rahmen des ElektroG werden diese Geräte immer in die Kategorie B2C eingestuft.
Bei Inverkehrbringung von B2C Geräten obliegt der Hersteller einer besonderen Kennzeichnungspflicht, Hinweisen zur Verwertung und Entsorgung, einer insolvenzsicheren Garantienachweispflicht und Mengenmitteilungspflichten. Bei B2B Geräten entfallen Vermerke zur Entsorgungspflicht hingegen.
Wer elektrische und elektronischer B2B Geräte in den Verkehr bringt, kümmert sich eigenständig um die Rücknahme und die Entsorgung oder Wiederverwertung auf eigene Kosten. Eine jährliche Meldung über die Menge der in Verkehr gebrachten, sowie zurückgenommenen Elektro- und Elektronikgeräte an die stiftung ear ist Pflicht. Ändert sich die Einteilung und sollen B2B-Geräte beispielsweise nach einem Jahr als Dual-Use Geräte angeboten werden, muss die Registrierung bei der stiftung ear geändert und eine neue Kennzeichnung vorgenommen werden.