WEEE Kennzeichnung
Jeder Hersteller und Inverkehrbringer elektrischer und elektronischer Geräte ist nach ElektroG und WEEE Richtlinie zur WEEE Kennzeichnung seiner Geräte verpflichtet. Dabei folgt die Kennzeichnung einer streng geregelten Vorgabe. Zu den grundlegend verpflichtenden Angaben, die direkt auf elektrischen und elektronischen Geräten verbracht sein müssen, zählt die konkrete Bezeichnung des Geräteherstellers, sowie die jeweilige Marke zur Identifikation des Herstellers. Die Angaben auf dem Gerät müssen mit den Angaben bei der stiftung ear übereinstimmen und dem entsprechen, was auf dem Registrierungsbescheid der gemeinsamen Stelle aufgelistet ist. Für elektrische und elektronische Geräte im privaten Verkauf gilt weiterführend die Verpflichtung, das Symbol für die verbotene Entsorgung im Hausmüll aufzubringen. Dazu dient das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne, welches direkt auf dem Produktaufkleber und Typenschild aufgebracht wird.
Seit der Novellierung 2018 ist der zuvor oft verwendete schwarze Balken unterhalb der Mülltonne nicht mehr notwendig. Dieser kennzeichnete, ob das Gerät vor oder nach der Einführung des Elektrogesetzes gefertigt bzw. in den Verkehr gebracht wurde. Korrekt und ausreichend ist hier die Kennzeichnung der durchgestrichenen Mülltonne ohne Balken.
Beim Verkauf, der Vermietung und beim Leasing im B2B Bereich müssen elektrische und elektronische Geräte weiterführend gekennzeichnet werden. Die WEEE Kennzeichnung sieht hier keinen durchgestrichenen Mülleimer vor, da eine diesbezügliche Kennzeichnung bei professionellen Elektronik- und Elektrogeräten nicht gestattet ist. Hier muss die WEEE Kennzeichnung den Hersteller, die Marke und die Geräteart sowie die laut DIN-Norm vorgeschriebene fortlaufende Typen- oder Seriennummer beinhalten.
Im Rahmen der WEEE Kennzeichnungspflicht ist im ElektroG fixiert, dass die Kennzeichnung mit allen relevanten Daten dauerhaft lesbar sein muss. Ein konventioneller Aufkleber bzw. ein Druck mit verblassender Tinte eignen sich daher nicht. Bestenfalls wird die WEEE Kennzeichnung mit einem Metallschild vorgenommen, was vor allem bei elektrischen und elektronischen Großgeräten problemlos auf deren Rückseite erfolgen kann. Wird gegen die Vorgaben zur Kennzeichnungspflicht verstoßen, drohen empfindliche Strafen und Sanktionen.