WEEE 2021-04-15T12:13:11+02:00

WEEE

WEEE steht als Abkürzung für „Waste of electrical and electronic Equipment“ und bezeichnet damit die europäische Richtlinie (WEEE-Richtlinie) zur Wiederverwendung und zum Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten, die in die EU importiert, in der EU gefertigt und aus der EU exportiert werden. Jeder Hersteller und Erstverkäufer elektrischer und elektronischer Geräte ist vor Verkaufsbeginn dazu verpflichtet, sich im nationalen Register anzumelden und die Geräte zu registrieren. Auch das Bewerben (Online oder Print) ist ohne gültige Registrierung nach ElektroG verboten. Bei Zuwiderhandlung oder zu später Anmeldung drohen hohe Bußgelder und Sanktionen bis hin zum Vertriebsverbot. Durch die WEEE-Richtlinie und die EU-weite Registrierungspflicht wird ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet und dem Hersteller die alleinige Verantwortung zur Wiederverwertung, fachgerechten Entsorgung und zum Recycling seiner in den Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte übertragen. In jedem Land wird die europaweit gültige WEEE Richtlinie in nationales Gesetz übertragen. In Deutschland gilt hierzu das Elektrogesetz (ElektroG). Registrierungen werden bei der stiftung ear vorgenommen, die im Sinne des Elektrogesetzes als gemeinsame Stelle der Hersteller auftritt. Verkauf und Werbung von Elektro- und Elektronikgeräten dürfen erst nach dieser Registrierung erfolgen.

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