Blog 2021-04-15T12:31:50+02:00

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Jeder Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegt dem deutschen ElektroGesetz (ElektroG) und muss sich bei der stiftung ear registrieren lassen. Zwingende Voraussetzung für den Erhalt der WEEE-Nummer durch die Registrierung ist die Stellung einer insolvenzsicheren Garantie. Es gilt die Garantienachweispflicht. Um dieser nachzukommen unterstützen wir Sie gerne. Darüber hinaus möchten wir Sie mit diesem Blog über alle in diesem Zusammenhang wichtige und aktuelle Themen informieren, Fragen beantworten und interessante Möglichkeiten aufzeigen.

Aktuelle Beiträge:

Änderungen im ElektroG 2024: Wichtige Neuerungen für Hersteller, Händler und Dienstleister

September 16th, 2024|Blog|

Zum Jahreswechsel 2024 bringt das Elektrogesetz (ElektroG) neue Regelungen mit sich, die vor allem auf die Verbesserung der Sammlung und [...]