Sie sind Hersteller, Händler oder Importeur von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland?
Dann benötigen Sie eine insolvenzsichere Garantie.
Als Hersteller, Händler und Importeur unterliegen Sie dem deutschen ElektroGesetz (ElektroG), das durch die stiftung ear umgesetzt wird. Die stiftung ear ist die in Deutschland zuständige beliehene Behörde, die sich um die Einhaltung der aus dem ElektroG resultierenden Registrierungspflicht kümmert. Jeder Hersteller und Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten muss sich bei der stiftung registrieren lassen und eine entsprechende WEEE-Nr. führen. Zwingende Voraussetzung für den Erhalt der WEEE-Nr. ist die Stellung einer insolvenzsicheren Garantie bei der stiftung ear zur Garantienachweispflicht.
Die Lösung:
Beantragen Sie bei uns die insolvenzsichere Garantie, um Ihrer Garantienachweispflicht nachzukommen.
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